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Seit dem 1. Januar 2020 gibt es in Deutschland ein steuerliches Instrument zur Förderung von Forschung und Entwicklung: das Forschungszulagengesetz. Dieses Gesetz schließt eine Lücke in der deutschen Förderlandschaft – und das vor allem für kleine und mittelgroße Unternehmen. Entstanden ist es aus einer Bundesratsinitiative Niedersachsens, an deren Grundidee NiedersachsenMetall, wie die AGV ebenfalls Mitglied der Arbeitgeberverbände Hannover, maßgeblich beteiligt war. Für wen sich die Zulage lohnt, darüber spricht Dr. Markus Busuttil, Experte für steuerliche Forschungsförderung.
Für welche Antragsteller ist das Forschungszulagengesetz besonders interessant?
Grundsätzlich können Unternehmen jeder Größe die Forschungszulage beantragen. Eine Einschränkung gibt es aber: Sie müssen in Deutschland steuerpflichtig sein. Besonders interessant ist das neue Förderinstrument für kleine und mittlere Unternehmen, da es in der aktuellen Krise Investitionssicherheit bietet. Was ich allerdings beobachte, ist eine gewisse Zurückhaltung. Firmen neigen dazu, ihre eigenen Entwicklungsinitiativen als zu gering einzuschätzen.
Was ist förderfähig und wie hoch ist die maximale Forschungszulage?
Ganz wichtig: Das Projekt darf nicht vor dem 1. Januar 2020 begonnen haben. Der maximale Förderbetrag beträgt eine Million Euro pro Wirtschaftsjahr bei einem Fördersatz von 25 Prozent der Personalkosten. Zudem können 60 Prozent der Kosten für Auftragsforschung geltend gemacht werden. Verbundene Unternehmen müssen sich den Förderbetrag innerhalb des Verbunds teilen. Übrigens können auch Unternehmen von der Forschungszulage profitieren, die keine Steuern zahlen: Selbst im Verlustfall wird der Betrag ausgeschüttet.
Wie sieht die Beantragung aus?
Der Antrag auf Forschungszulage umfasst einen zweistufigen Prozess. Im ersten Schritt muss jedes Vorhaben bei der neuen Bescheinigungsstelle Forschungszulage eingereicht werden. Als Entscheidungsgrundlage dient ein relativ kurz gehaltenes Onlineformular. In dieser Kürze liegt die Herausforderung für unerfahrene Antragsteller. Mit einem positiven Bescheid folgt die Beantragung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt. Hier ist zu beachten, dass auch das Finanzamt prüfen kann: etwa den Projektbeginn oder die Dokumentation der im Projekt erbrachten Arbeitsstunden.
Existieren möglicheSchwierigkeiten oder Hürden bei der Beantragung?
Beim Antrag muss die Einordnung jedes Projekts in eine von drei Kategorien erfolgen. Das sind Grundlagenforschung, industrielle und experimentelle Forschung. Zudem ist wichtig, dass die eingereichten Projekte die fünf F&E-Kriterien nach dem sogenannten Frascati-Handbuch erfüllen:
Neuartigkeit, Unsicherheit sowie die Attribute des Schöpferischen, des Reproduzierbaren und des Systematischen. Zu den Risiken zählt die Dokumentationsverpflichtung. Das Finanzamt kann einen Antrag bis zu fünf Jahre rückwirkend prüfen. Eine Schulung der Mitarbeiter und eine saubere, schriftliche Dokumentation von Projektschritten und Arbeitsleistung schafft hier Sicherheit.
Kurz und knapp: Welche Vorteile besitzt die Forschungszulage?
Rückwirkende Beantragung für nach dem 1. Januar 2020 begonnene Projekte, thematisch offene Gestaltung und Planungssicherheit für Unternehmen.
[INTERVIEW: ROUVEN THEISS]